Brüssel. Ab 1. Oktober werden die Bedingungen für Ausfuhrbeihilfen bei Rindertransporten in Drittländer weiter verschärft. Dafür hat die EU-Kommission jetzt eine neue Verordnung erlassen. Sowohl bei der Ausfuhr von Rindern aus der EU als auch am Entladeort im Drittland werden die Kontrollen verstärkt und Verstöße strenger geahndet. So kann eine Strafe "in Höhe der gesamten Ausfuhrerstattung für alle in der Ausfuhrerklärung aufgeführten Tiere verhängt werden, wenn ein bestimmter Prozentsatz der Tiere während des Transports verendet, kalbt oder den Anforderungen des Tierschutzes nicht entspricht." Die Überwachungsagenturen in Drittländern werden nach strengeren Normen ausgesucht. Kontrollen am ersten Entladeort im Nicht-EU-Bestimmungsland sind zwingend vorgeschrieben. EU-Agrarkommissar Franz Fischler sieht darin eine "erhebliche Verbesserung der Tierschutzanforderungen für die Ausfuhr lebender Rinder." Für Schlachttiere werden bereits seit dem 3. Februar keine Ausfuhrerstattun- gen mehr gewährt, für reinrassige weibliche Zuchttiere nur bis zum Alter von 30 Monaten. (vr/dw)
Neues EU-Gesetz für Tiertransporte
Verschärfte Bestimmungen für Ausfuhrerstattungen