Die Europäische Kommission hat am 14. 7. 2003 den Entwurf einer Richtlinie angenommen, die neue technische Bestimmungen für die Verbesserung der Sicherheit von Kraftfahrzeugen enthält. Die Maßnahmen beziehen sich in erster Linie auf Nutzfahrzeuge (Lieferwagen, Lastkraftwagen, Anhänger usw.) und Omnibusse. Die Fahrzeuge müssen dann u. a. mit ABS (Antiblockier-Bremssystem), leistungsfähigeren Rückspiegeln neuen Typs, stärkerer Lichtsignalanlage und Seitenschutz ausgestattet sein. Stadt- und Reisebusse sollen behindertengerecht ausgelegt sein müssen. Bisher unterlagen nur Personenkraftwagen den harmonisierten Konstruktionsbestimmungen in der EU. Ab 2006 soll das für sämtliche Kraftfahrzeugtypen gelten. Der jetzt von der EU-Kommission vorgelegte Entwurf ist die Neufassung der Richtlinie 70/165/EWG über die Abnahme von Kraftfahrzeugen.
Neue Sicherheitsrichtlinien für Nutzfahrzeuge
Eine neue EG-Richtlinie soll dafür sorgen, dass Nutzfahrzeuge und Omnibusse ab 2006 über bestimmte Sicherheitseinrichtungen verfügen müssen.