Neue Kompetenzen für Bundesamt für Güterverkehr

24.06.2008 10:15 Uhr
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Die BAG-Zentrale in Köln (Foto: BAG)

Verkehrsausschuss verabschiedet Novelle des Güterkraftverkehrsgesetzes: Briefkastenfirmen wird künftig die Niederlassung in Deutschland erschwert

Berlin. Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) erhält neue Kompetenzen. Briefkastenfirmen im Güterkraftverkehrsgewerbe wird künftig die Niederlassung in Deutschland erschwert. Die entsprechende Novelle des Güterkraftverkehrsgesetzes ist vom Verkehrsausschuss des Bundestages mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD angenommen worden. Die FDP kritisierte, dass durch die Ausweitung der Kontrollkompetenzen des BAG Doppelstrukturen und Reibungsverluste mit den Polizeien der Länder entstünden. Mit der Novelle soll es für Scheinfirmen schwieriger werden, eine Erlaubnis für den gewerblichen Güterverkehr zu erhalten. Die Gesetzesänderung muss noch von Bundestag und Bundesrat gebilligt werden. (jök)

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