Naturschützer und Flughafen Hahn legen Streit bei

09.11.2006 17:27 Uhr

Flughafenausbau wird umgesetzt: Hahn möchte München als drittgrößter deutscher Frachtflughafen überholen

Koblenz/Mainz. Der Flughafen Hahn und der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) haben heute in Koblenz ihren Streit um die verlängerte Start- und Landebahn im Hunsrück beigelegt. Am Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz unterzeichneten sie eine Vereinbarung, um das dort bislang noch anhängige Klageverfahren zu beenden. Die Einigung ist nach Angaben des Gerichts aber noch nicht komplett, weil das Land Rheinland-Pfalz als Beklagte sich dazu noch nicht geäußert hat. Hahn-Geschäftsführer Jörg Schumacher sagte in Mainz, nun könnten möglicherweise schon vom Jahresende 2006 an der Frachtverkehr ausgeweitet, die jetzigen Kunden stärker gebunden und neue Fracht-Fluggesellschaften angelockt werden. Mit einem möglichen neuen Großkunden werde bereits über die Stationierung seiner Maschinen im Hunsrück verhandelt. Nach Schumachers Worten wird der Hahn vermutlich schon bald München vom Platz drei im Ranking der größten Frachtflughäfen Deutschlands verdrängen. Die jährlich über den Hunsrück-Airport beförderte Luftfracht von gut 200.000 Tonnen inklusive Lastwagen-Transporten werde sich wahrscheinlich auf mehr als 300.000 Tonnen steigern. Der Flughafen hatte seine einzige Start- und Landebahn um 700 auf 3800 Meter verlängert, um den Frachtverkehr ausweiten zu können. Die Flughafenbetreiber durften die Bahn aber nach einer ersten Entscheidung des Gerichtes nicht vollständig nutzen, nachdem der BUND gegen das Vorhaben geklagt hatte. Der Naturschutzverband wollte die Rodung weiterer Waldstücke im Umfeld der Bahn verhindern. Das Gebiet gehört zum Lebensraum der seltenen Mopsfledermaus. Der Kompromiss mit dem BUND sieht unter anderem vor, statt der ursprünglich geplanten 60 Hektar Wald nur noch 30 zu roden. Die übrigen Gebiete sollen teils stufenweise in niedrigwüchsigen Wald umgewandelt werden. Die „Quartierbäume“ von Mops- und Bechsteinfledermaus werden nur oberhalb der Wochenstuben dieser geschützten Tiere gekappt. (dpa/sb)

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