München. Im Kampf gegen überhöhte Feinstaubwerte ist ein Münchner erneut vor Gericht gescheitert. Nach den Eilanträgen des Mannes wies das Verwaltungsgericht München nun auch in dem Hauptsacheverfahren die Klagen des Grünen-Mitglieds zurück. Der Anwohner der viel befahrenen Landshuter Allee habe keinen Anspruch auf einen Aktionsplan oder verkehrsbeschränkende Maßnahmen, entschied das Gericht. Der Kläger wollte erreichen, dass der Freistaat Bayern zu einem Aktionsplan verpflichtet wird. Zudem wollte er erreichen, dass die Stadt München rasch Maßnahmen wie etwa ein Verbot für LKW-Durchgangsverkehr einleitet, um die Einhaltung der Grenzwerte sicherzustellen. „Verkehrsbehördliche Maßnahmen aus allgemeinen, abstrakten Erwägungen des Umweltschutzes können nicht angeordnet werden“, entschied das Gericht. Beide Klagen wurden abgewiesen (Az: M 1 K 05.1114 und M 1 K 05.1110). Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hatte erst Anfang Juli in zweiter Instanz entsprechende Eilanträge des Klägers abgewiesen. (dpa)
München: Gericht weist Feinstaubklage ab
Verwaltungsgericht weist Anwohner-Klage ab: Stadt und Land können nicht zu Aktionsplan verpflichtet werden