Berlin. Kleine und mittlere Unternehmen können ihre Aktivitäten in EU-Ländern künftig als „Europa AG“ ohne ein großes Netz von Tochterfirmen leichter ausbauen. Für grenzüberschreitende Tätigkeiten sollen sie die einheitliche Rechtsform einer Europäischen Aktiengesellschaft nutzen können. Einen entsprechenden Gesetzentwurf beschloss der Bundestag am Freitag mit den Stimmen von SPD und Grünen. CDU und FDP lehnten die Pläne ab. Mit der Europäischen Gesellschaft – die auch unter der lateinischen Abkürzung „SE“ für „Societas Europaea“ – können Unternehmen über Ländergrenzen hinweg expandieren, ohne kostspielige und zeitaufwändige Formalitäten für die Gründung einer Tochtergesellschaft beachten zu müssen. Unternehmen können zwischen zwei Leitungssystemen wählen: dem in Deutschland bestehenden Modell mit einer Trennung von Vorstand und Aufsichtsrat oder dem – etwa in England üblichen Modell, wo es keine Unterscheidung zwischen Vorstand und Aufsichtsrat gibt. Die Mitbestimmung wird vorrangig durch eine Vereinbarung zwischen Belegschaft und Gründungsgesellschaften festgelegt. Bei einem Scheitern der Verhandlungen zwischen Unternehmen und Arbeitnehmern ist eine zwingende „Auffangregelung“ vorgesehen. (dpa)
Mittelstandsfirmen können als „Europa AG“ leichter expandieren
Mit der neuen Rechtsform können Unternehmen über EU-Ländergrenzen hinweg aktiv werden und müssen keine aufwändigen Formalitäten zur Gründung von Tochterfirmen beachten