Berlin. Das Bundesverkehrsministerium hat Anträge von Abgeordneten abgelehnt, den Mautvertrag mit dem Betreiberkonsortium Toll Collect zu veröffentlichen. Das Dokument enthalte Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, die im Interesse des Wettbewerbs und der Sicherheit des Systems nicht bekannt gemacht werden könnten, hieß es. Einer der Antragsteller, der SPD-Bundestagsabgeordnete Jörg Tauss, sprach von einer rechtlich nicht haltbaren Entscheidung. Das noch von der rot-grünen Vorgängerregierung verabschiedete Informationsfreiheitsgesetz verpflichte die Verwaltung zu mehr Transparenz. Tauss kündigte eine Anfechtung der Entscheidung an. Der Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Peter Schaar hat die Entscheidung des Ministeriums zur Beschwerde angenommen. Eine Veröffentlichung des mit Anlagen etwa 17.000 Seiten starken Vertrags könne die Position des Bundes im Schiedsverfahren mit Toll Collect beeinträchtigen, hieß es in Fraktionskreisen. Dabei geht es um eine Forderung des Bundes von 5,1 Milliarden Euro für die verspätete Mauteinführung. (jök)
Mautvertrag bleibt geheim
Keine Informationsfreiheit für Toll-Collect-Vertrag: Bundesregierung lehnt Offenlegung der Absprachen mit Mautbetreiber ab