Maut startet trotz OBU-Mangel

03.07.2003 12:00 Uhr

Bei einem Dekra-Symposium zum Thema Telematik in Stuttgart war die Lkw-Maut beherrschendes Thema

Stuttgart. Nach Ansicht des Ministerialrats Bernd Törkel im Bundesministerium für Verkehr, Bau und Wohnungswesen (BMVBW) wird der Mangel an Einbaugeräten zur automatischen Erfassung der Maut (OBU) aus europarechtlicher Sicht nicht dazu führen, dass der Einführungstermin der Lkw-Maut verschoben werden muss. Eine Diskriminierung ausländischer Transportunternehmer durch die geringe Anzahl an Geräten finde nicht statt, sagte Törkel beim Dekra-Symposium Güterverkehr "Einsatz von Telematik in der Verkehrswirtschaft" am Mittwoch in Stuttgart. Für die jüngst erhobene Forderung einiger EU-Parlamentarier und von Verkehrsverbänden in den Nachbarländern, die Mauteinführung zu verschieben, gebe es keine rechtliche Grundlage, glaubt der Ministerialrat. Es gebe keine Quotenregelung, die vorschreibt, wieviele OBU an ausländische Transportunternehmen abgegeben werden müssen. "Die Vergabe der Geräte funktioniert nach dem Prinzip ‚First in – First out‘ für deutsche und ausländische Unternehmen gleichermaßen", sagte Törkel. Gleichzeitig appellierte er an die anwesenden Transportunternehmer, sich mit der Mautbuchung im Internet vertraut zu machen. Diese "relativ komfortable" Buchungsart sei eine gute Alternative zur OBU. Wolfgang Butenschön vom Betreiberkonsortium Toll Collect räumte in Stuttgart ein, dass es bei der Bearbeitung der Anträge zur Registrierung von Fahrzeugen bei Toll Collect Verzögerungen gegeben habe. Als Begründung nannte er die nötig gewordenen Änderungen bei den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und auch "Probleme mit dem System, die aber jetzt behoben" seien. 70 Prozent der Rückstände seien nun bereits abgearbeitet. Unternehmen, die bisher keine Fahrzeugkarte erhalten haben, werden diese innnerhalb der nächsten zwei Wochen bekommen, sagte Butenschön. Jochen Zieslak, Abteilungsleiter Lkw-Maut beim Bundesamt für Güterverkehr (BAG), versicherte, dass bei Kontrollen kein Einbuchungsbeleg mitgeführt werden müsse, auch wenn das so in den Mautverordnungen stehe. Allein auf Grundlage des Kennzeichens, sei eine Prüfung, ob die Maut bezahlt wurde oder nicht, möglich. (vr/diwi)

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