Das Deutsche Patent- und Markenamt in München wies den Einspruch der Post AG gegen den Markennamen "TPG Post Deutschland" in zweiter Instanz zurück. Das teilte das Unternehmen EP Europost mit, das sich umbenennen will. In der Begründung des Beschlusses bestätigt das Patentamt seinen Beschluss vom 4. August 2003, das eine Verwechslungsgefahr der Marken "TPG Post Deutschland" und "Post" oder "Deutsche Post" nicht bestehe, da der Begriff "Post" als solcher nicht "unterscheidungskräftig" und "freihaltebedürftig" sei. Die EP Europost ist eine Tochter der niederländischen TPG Post. Die Post kündigte an, sie werde gegen die Entscheidung des Markenamtes Beschwerde einlegen. Für die Verhandlung vor dem Bundespatentgericht rechnet sich die Post größere Chancen aus, da sie den Begriff "Post" mittlerweile beim Deutschen Paten- und Markenamt als Wortmarke hat eintragen lassen.
Marktenstreit um die Post geht in die dritte Runde
Die Deutsche Post hat im Rechtsstreit um den Markennamen "Post" mit dem Logistikdienstleister EP Europost eine Niederlage erlitten, will aber weiter klagen.