Frankfurt/Main. Die Richtlinien der EU entsprechen weitestgehend den Vorgaben der amerikanischen Behörden, die seit Ende September 2006 für alle Flüge in die und aus den USA bestehen, teit Lufthansa mit. Nach den Regelungen wird die Mitnahme von Flüssigkeiten auf 100 Milliliter pro Behältnis beschränkt. Diese müssen in einem verschließbaren, transparenten Plastikbeutel mit einem Volumen von maximal einem Liter verstaut werden und an der Sicherheitskontrolle separat vorgezeigt werden. Pro Passagier darf ein Beutel mit an Bord genommen werden. Die Beutel sind im Handel käuflich zu erwerben. Zu den Flüssigkeiten zählen Getränke, Sirup, Suppen und Parfüms, aber auch Gels, Pasten, Lotionen, Rasierschaum, Sprays sowie alle übrigen Artikel mit vergleichbarer Konsistenz. Auch der Inhalt von Druckbehältern wie z. B. Zahnpastatuben fällt unter die Regelung. Ausnahmen gelten für Medikamente sowie Spezialnahrung (Babynahrung oder Diabetikerkost), die auch in größeren Mengen im Handgepäck mitgeführt werden dürfen, sofern sie für den Flug notwendig sind. Auch der Erwerb von Flüssigkeiten im zollfreien Einkauf an Bord von Lufthansa-Flügen ist weiterhin möglich. Zudem dürfen Flüssigkeiten mit an Bord genommen werden, die nach der Sicherheitskontrolle gekauft worden sind. Letzteres gilt nicht für USA-Flüge. Die am 6. November 2006 in Kraft tretende Regelung gilt für alle Flüge mit Abflugflughafen innerhalb der Europäischen Union, der Schweiz, Norwegen und Island sowie auf allen Flügen aus den USA und Kanada.
Lufthansa: Neue Handgepäckregelungen ab dem 06. November
Ab dem 6. November gelten für alle Fluggäste, die innerhalb der EU abfliegen, neue Handgepäckregelungen.