Voraussetzung ist, dass dies künftig mit einer speziellen Klausel in den Verträgen so festgelegt wird. Die Notwendigkeit einer solchen Instanz sei vor rund einem Jahr aus der Branche an die Handelskammer heran getragen worden, erklärt Christian Graf, Geschäftsführer der Handelskammer Hamburg. Gerade im internationalen Geschäftsverkehr biete das Verfahren mit einer alternativen Instanz zur staatlichen Gerichtsbarkeit zahlreiche Vorteile: Ein Schiedsverfahren sei schneller und kostengünstiger als staatliche Gerichtsverfahren. Außerdem erfolge das Verfahren diskret und vertraulich ohne Öffentlichkeit. Dabei könnten die Parteien die Schiedsrichter selbst wählen. Dieser Aspekt wurde auch zur Begründung für den Standort Hamburg genannt. Einerseits verfüge die Handelskammer bereits über entsprechende Strukturen, andererseits seien nahezu alle in Deutschland tätigen Logistikunternehmen in Hamburg präsent und somit der erforderliche Sachverstand für ein spezielles Logistik-Schiedsgericht in der Hansestadt gebündelt. Die Urteile eines Schiedsverfahrens sind rechtskräftig – auch international. 140 Länder haben ein entsprechendes UN-Abkommen unterzeichnet. Mit der Gründung durch die Handelskammer Hamburg stehen in Deutschland nun zwei Schiedsgerichte im Wettbewerb um die Logistik-Branche: Im nordrhein-westfälischen Höhr-Grenzhausen ist seit 2004 ein Verein „Deutsches Schiedsgericht Logistik e.V.“ ansässig.
Logistik-Schiedsgericht in Hamburg
Die Handelskammer Hamburg hat ein Logistik-Schiedsgericht für die Logistikbranche eingerichtet. Seit Ende Mai können sich Konfliktparteien an das Schiedsgericht wenden. Das Gremium bietet die Möglichkeit, Streitigkeiten aus Logistikkontrakten außergerichtlich beizulegen.