Nach der nunmehr für die zweite Novemberhälfte vorgesehenen Wiederinbetriebnahme des Straßentunnels unter dem Montblanc-Massiv sollen diesen nur noch solche Nutzfahrzeuge durchqueren dürfen, die folgende Maximalabmessungen nicht überschreiten: Höhe 4,05 Meter, Breite 2,55 Meter, und Länge 18,75 Meter. Die Einschränkung trifft also in erster Linie die Kühl-Lkw, weil diese bisher über andere Maße verfügen. Die verheerende Brandkatastrophe im Tunnel war, wie erinnerlich, von einem belgischen Kühltransporter ausgelöst worden. Hinzu kommen ein totales Durchfahrberbot für Gefahrguttransporte im Gegensatz zum Fréjus-Tunnel, Geschwindigkeitsbeschränkungen auf 50 bis 70 km/h und neue Abstandsvorgaben (150 Meter bei Durchfahrt und 100 Meter bei Stillstand). Fernhalten wollen die Verantwortlichen auch solche Fahrzeuge, die die Umwelt in besonders hohem Maße verschmutzen, das heißt jene mit mehr als 3,5 Tonnen der Klasse Euro 0. Im Gespräch zwischen den französischen und italienischen Fachministern ist auch eine spezielle Öko-Maut. Diese Einzelheiten sind in einer Information enthalten, die das Pariser Transportministerium dem Transport- und Logistikverband TLF übermittelt und die dieser der VR zugänglich gemacht hat. Ziel der Maßnahmen sei es, das Lkw-Aufkommen im Montnlanc-Tunnel um 25 bis 30 Prozent zu vermindern, erläuterte TLF-Sprecher Stephane Levesque unter Berufung auf Äußerungen des für die Region zuständigen französischen Präfekten. Die von einer franko-italienischen Fachkommission erarbeiteten Begrenzungsvorschläge bedürfen noch der endgültigen Zustimmung durch die beiden Regierungen, die dieselben nach Beendigung der gegenwärtig in Lyon stattfindenen öffentlichen Anhörungen prüfen wollen. Dazu gehört auch die Frage der zukünftigen Maut-Staffel, die weniger umweltbelastende Fahrzeuge geringer belasten wird. Sie soll auf Dauer für beide Alpentunnel die gleiche sein, wird jedoch höher als heute bzw. vor dem Montblanc-Unglück liegen. Die Mehreinnahmen sind zur Finanzierung der geplanten Huckepack-Linie über die Alpen vorgesehen, heißt es in dem Papier abschließend. (vr/jb)
Lkw-Nutzung nach Wiederöffnung stark eingeschränkt
Nutzfahrzeuge dürfen künftig Maximalabmessungen nicht überschreiten