Dies teilte der holländische Transportverband heute mit. Ziel des Antrages sei es, dass die Einführung der Kilometerabgabe für Lkw auf deutschen Autobahnen ausgesetzt wird, bis Deutschland alle notwendigen Vorbereitungen getroffen hat, um eine reibungslose Einführung garantieren zu können. Anlass für diese einstweilige Verfügung sei die Wettbewerbsverzerrung, die die Transportunternehmen erwarten, wenn am 31. August die Kilometerabgabe eingeführt wird. "Die einzige brauchbare Weise um die Abgabe abbuchen zu lassen ist ein elektronisches Registrierkästchen in der Kabine, auch On Board Unit (OBU) genannt. Aber in den Niederlanden ist noch kein einziges von den rund 30.000 benötigten OBUs verfügbar, oder gar durch eine Werkstatt eingebaut worden. Die Alternativen – Bezahlung an einer Zahlsäule oder über das Internet – sind unpraktisch und sorgen für unnötige Aufenthalte und Verwaltungsaufwand und somit zusätzlichen Kosten", heißt es in der Pressemitteilung. Durch den Mangel an OBUs drohe laut Transport en Logistiek Nederland eine diskriminierende Wirkung. "Ein einzelner wird vielleicht das Glück haben, sich einer OBU zu bemächtigen, aber der Großteil der Transporteure wird noch über Monate nicht darüber verfügen. Daneben werden Unternehmer nun gezwungen ein Zahlungssystem zu wählen, das sie gar nicht wollen. Von der durch Deutschland propagierten Wahlfreiheit kann daher keine Rede sein. Transporteure werden somit an ihrer Berufsausübung gehindert", so der Wortlaut der Mitteilung. Transport en Logistiek Nederland hätte, gemeinsam mit Schwesterorganisationen im In- und Ausland, sowohl in Den Haag als auch in Brüssel nachdrücklich auf die Risiken der unzureichenden Vorbereitungen hingewiesen und um Aufschub gebeten. Da sich jedoch Deutschland unberührt zeige und die Europäische Kommission im Moment keine Möglichkeiten hätte, einen Aufschub zu erzwingen, bleibe Transport en Logistiek Nederland nichts anderes übrig, als vor Gericht zu gehen. Die Schriftstücke für die einstweilige Verfügung sollen in dieser Woche beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe durch die Anwaltskanzlei Peters in Bocholt (Deutschland) eingereicht. Das Bundesverfassungsgericht ist die höchste richterliche Instanz in Deutschland.
Lkw-Maut: Transport en Logistiek Nederland beantragt einstweilige Verfügung gegen Deutschland
Transportunternehmen, die bei Transport en Logistiek Nederland angeschlossen sind, haben eine einstweilige Verfügung gegen den deutschen Staat beantragt.