Kurz und bündig: Das Zivilrechtsurteil

29.11.2006 15:00 Uhr

Der Käufer eines KFZ muss beweisen, dass ein behaupteter Verschleiß schon bei Übergabe des KFZ vorlag.

Beruht ein Mangel eines Fahrzeugs, insbesondere ein Motorschaden, möglicherweise auf übermäßigem Verschleiß, so besteht keine gesetzliche Vermutung dafür, dass dieser bereits zum Zeitpunkt des Verkaufs vorlag. Der Käufer muss nach Ansicht des Oberlandesgerichts Köln vielmehr darlegen und beweisen, dass ein Motordefekt Folge eines übermäßigen Verschleißes ist, der schon beim sogenannten Gefahrübergang vorlag und nicht aus eigenem fehlerhaftem Gebrauch herrührt. (pop/aru) OLG Köln Urteil vom 1. März 2006 Aktenzeichen: 11 U 199/04

MEISTGELESEN


KOMMENTARE

SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

WEITERLESEN



NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


Die VerkehrsRundschau ist eine unabhängige und kompetente Abo-Fachzeitschrift für Spedition, Transport und Logistik und ein tagesaktuelles Online-Portal. VerkehrsRunschau.de bietet aktuelle Nachrichten, Hintergrundberichte, Analysen und informiert unter anderem zu Themen rund um Nutzfahrzeuge, Transport, Lager, Umschlag, Lkw-Maut, Fahrverbote, Fuhrparkmanagement, KEP sowie Ausbildung und Karriere, Recht und Geld, Test und Technik. Informative Dossiers bietet die VerkehrsRundschau auch zu Produkten und Dienstleistungen wie schwere Lkw, Trailer, Gabelstapler, Lagertechnik oder Versicherungen. Die Leser der VerkehrsRundschau sind Inhaber, Geschäftsführer, leitende Angestellte bei Logistikdienstleistern aus Transport, Spedition und Lagerei, Transportlogistik-Entscheider aus der verladenden Wirtschaft und Industrie.