Der vergebliche Versuch, ein im Waldboden feststeckendes Fahrzeug freizubekommen, stellt kein Führen eines Fahrzeuges dar. Eine Strafbarkeit oder Verkehrsordnungswidrigkeit des alkoholisierten Fahrers kommt daher nicht in Betracht, wenn das Fahrzeug im Ergebnis nicht von seinem Standort fortbewegt wird. (aru) OLG Brandenburg Beschluss vom 20. Dezember 2005 AZ: 2 Ss (OWi) 266 B/05
Kurz und bündig: Das Verkehrsrechtsurteil
Alkoholisiert am Steuer: Festgefahren im Waldboden