Eine in Deutschland verhängte Führerscheinsperre kann nach einem Gerichtsbeschluss nicht durch eine in anderen EU-Ländern erworbene Fahrerlaubnis umgangen werden. Bei Rechtsmissbrauch könnten sich Autofahrer nicht auf den EU-Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung von Führerscheinen berufen, heißt es in einem am 11. August veröffentlichten Beschluss des Thüringer Oberverwaltungsgerichtes (OVG). Der Wartburgkreis hatte einem Verkehrssünder mit Führerscheinsperre die Nutzung der in Tschechien erworbenen Fahrerlaubnis untersagt. (dpa)
Kurz und bündig: Das Verkehrsrechtsurteil
EU-Fahrerlaubnis hebt deutsche Führerscheinsperre nicht auf