Wenn ein Arbeitnehmer in einem Betrieb Kündigungsschutz genießt und dann im Rahmen eines Betriebsübergangs in einen Kleinbetrieb wechselt, in dem kein Kündigungsschutz gilt, dann geht der Kündigungsschutz beim Betriebsübergang nicht mit über. Das Erreichen des Schwellenwertes für die Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes ist kein „Recht“ des übergehenden Arbeitsverhältnisses. BAG Urteil vom 15. Februar 2007 Aktenzeichen: 8 AZR 397/06
Kurz und bündig: Das Arbeitsrechtsurteil
Wechselt ein Arbeitnehmer durch einen Betriebsübergang von einem Betrieb mit in einen Betrieb ohne Kündigungsschutz, so geht der dieser nicht mit über