Die Verurteilung wegen einer Promillefahrt kann wirksam angefochten werden, wenn der Richter es in seiner Begründung versäumt, neben der Angabe der Messmethode zur Ermittlung des Alkoholgehaltes auch festzuhalten, mit welchem bauartzugelas-senen Messgerät gearbeitet wurde, ob dieses gültig geeicht war und ob die Bedingungen für das Messverfahren gewährleistet waren. Oberlandesgericht Hamm 9. Dezember 2002 Aktenzeichen: 2 Ss OWi 1018/02
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Die Verurteilung wegen einer Promillefahrt kann wirksam angefochten werden