Der nach dem Sozialgesetzbuch für ältere Arbeitnehmer gewährte Eingliederungs-zuschuss für den Arbeitgeber kann nicht als Sachgrund dienen, um den Arbeitsvertrag mit dem geförderten Mitarbeiter wirksam zu befristen. Bundesarbeitsgericht 4. Juni 2003 Aktenzeichen: 7 AZR 489 /02
Kurz+Bündig: Unwirksame Vertragsbefristung
Der nach dem Sozialgesetzbuch für ältere Arbeitnehmer gewährte Eingliederungs-zuschuss für den Arbeitgeber kann nicht als Sachgrund dienen,