Nach der Fahrerlaubnis-Verordnung kann bei gelegentlichem Cannabiskonsum ein medizinisch-psychologisches Gutachten gegenüber einem Fahrzeugführer angeordnet werden. Dies setzt jedoch einen mehrmaligen Konsum voraus. Wird dagegen ein nur einmaliger Konsum festgestellt, ist die Maßnahme nicht gerechtfertigt. Verwaltungsgerichtshof Mannheim 29. September 2003 Aktenzeichen: 10 S 1294/03
Kurz + Bündig: MPU nach Drogenkonsum
Gutachten nur bei mehrmaliger Cannabiseinnahme gerechtfertigt