Wer mit seinem Fahrzeug alkoholbedingt einen Unfall verursacht, sollte bei der Wahrheit bleiben. Die Darstellung, ein Unbekannter hätte nach einer Feier den Wagen gesteuert, fliegt vor allem dann schnell auf, wenn zuvor eine Erinnerungslücke behauptet wurde und weitere Indizien und Zeugen einer solchen Unfalldarstellung widersprechen. Landgericht Köln 30. Juli 2003 Aktenzeichen: 20 O 131/03
Kurz+Bündig: Lügen lohnt nicht
Falsche Unfalldarstellung.