Kurz + Bündig: Klare Altersgrenze

03.03.2004 00:00 Uhr

Kinder unter zehn Jahren haften nicht bei Fahrlässigkeit

Nach der am 1. August 2002 in Kraft getretenen Gesetzesänderung haften Kinder unter zehn Jahren grundsätzlich nicht für die bei einem fahrlässig verursachten Verkehrsunfall entstandenen Schäden. Wegen des gesetzlichen Haftungsausschlusses besteht deshalb auch bei einer vorhandenen Haftpflichtversicherung kein Anspruch des Geschädigten. Amtsgericht Marburg 11. April 2003 Aktenzeichen: 9 C 1648/02 (77)

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