Die Privathaftpflichtversicherung ist nach der so genannten „kleinen Benzinklausel“ nicht für Schäden einstandspflichtig, die beim Gebrauch eines Kraftfahrzeugs entstehen. Hierunter fallen auch Schäden, die durch einen wegrollenden Einkaufswagen an einem anderen Fahrzeug entstehen, während der eigene Wagen zum Beladen gerade mit der Fernbedienung geöffnet wird. Amtsgericht Frankfurt am Main 5. September 2003 Aktenzeichen: 301 C 769/03 (70)
Kurz + Bündig: Einkaufswagen macht sich selbstständig
Privathaftpflicht muss bei PKW-Schaden durch wegrollenden Einkaufswagen nicht zahlen