Wird von der Straßenverkehrsbehörde eine Polleranlage zur Verkehrsregelung eingerichtet, handelt es sich um eine so genannte ordnungsbehördliche Maßnahme. Deswegen besteht bei Fahrzeugschäden, die durch den fehlerhaften Betrieb der Anlage entstanden sind, ein Schadensersatzanspruch gegen die Stadt oder Gemeinde. Oberlandesgericht Köln 30. Oktober 2003 Aktenzeichen: 7 U 79/03
Kurz + Bündig: Defekte Verkehrssteuerung
Gemeinde muss für Schäden durch Poller haften