Kartellamt mahnt Post wegen Wettbewerbsbehinderungen ab

03.11.2004 10:55 Uhr

Nach Ansicht der Behörde benachteiligt der Konzern seine Konkurrenz bei den postvorbereitenden Leistungen

Bonn. Zwei Wochen nach der Eröffnung eines Verfahrens wegen unzureichender Öffnung des Postmarktes durch die EU-Kommission (wir berichteten) ist die Deutsche Post AG ins Visier des Bundeskartellamtes geraten. Die Post behindere und benachteilige ihre Konkurrenz bei den postvorbereitenden Leistungen, teilte das Kartellamt am Mittwoch in Bonn mit. Die Behörde beabsichtige, der Post dieses Verhalten zu untersagen, heißt es in dem Abmahnungsschreiben des Kartellamts. Dabei geht es vor allem um das Vorsortieren von Briefsendungen und deren Einlieferung in Briefzentren der Deutschen Post AG bei Briefen mit einem Gewicht von weniger als 100 Gramm. Vor einer endgültigen Entscheidung des Kartellamts hat die Deutsche Post AG Gelegenheit zu einer Stellungnahme. Das Unternehmen werde die Gründe für die Abmahnung des Kartellamts prüfen und fristgerecht Stellung nehmen, sagte ein Sprecher der Post. Nach Auffassung des Unternehmens werde die so genannte Exklusivlizenz aber im Postgesetz definiert. "Das umfasst auch die Briefe unter 100 Gramm", so der Sprecher. Diese Exklusivleistungen seien zur Finanzierung der Universaldienste gedacht. (dpa)

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