(TW/dpa) 40.800 Mark Bußgeld verhängte das Bundesamt für Seeschiffahrt und Hydrographie (BSH) wegen massiver Umweltsünden. Wie das BSH heute in Hamburg mitteilte, hatte die Besatzung eines panamaischen Schiffes gegen das internationale MARPOL-Übereinkommen zum Schutze der Meeresumwelt verstoßen. An Bord des Schiffes befand sich eine unzulässige Rohrleitung. Durch diesen so genannten Bypass wurde umweltschädlicher Ölschlamm ins Meer gepumpt. Im Öltagebuch fehlten entsprechende Eintragungen über den Verbleib von Ölrückständen. Die neue Bußgeldvorschrift, die Bypassleitungen zur Beseitigung von Ölrückständen auf Schiffen verbietet, ist 1999 in Kraft getreten. Seitdem hat das BSH bereits über 30 Bußgelder wegen derartiger Verstöße verhängt.
Hohes Bußgeld gegen Umweltsünder
Seit 1999 hat das BSH bereits über 30 Bußgelder wegen derartiger Verstöße verhängt