Hamburg. Die behördliche Einrichtung Hafensicherheit Hamburg hat die Gefahrenabwehrpläne für die beiden größten Containerterminals der Hamburger Hafen- und Lagerhaus AG (HHLA) jetzt auch offiziell genehmigt. Wie es in einer Pressemitteilung des Unternehmens heißt, seien damit die behördlichen Genehmigungsverfahren der HHLA vor der Einführung des ISPS-Codes (International Ship and Port Facility Security) am 1. Juli 2004 am weitesten in Europa vorangeschritten. Die Gefahrenabwehrpläne wurden auf der Grundlage des offiziellen Abschlußberichts über die Risikobewertung der Hafenanlagen erarbeitet. Sie umfassen Maßnahmen zur Terrorabwehr in Hafenanlagen wie Zutrittskontrollen für Personal, Schiffsbesatzungen, Zulieferer, Spediteure und andere Personengruppen, die Kontrolle von Schiffsanlieferungen und die Überwachung der Ladungsbewegungen wie auch der Betriebsgelände. Sie enthalten zudem Erläuterungen zur Ausbildung und zum Einsatz des Sicherheitspersonals. Die in den Gefahrenabwehrplänen erarbeiteten Maßnahmen werden jetzt auf den Containerterminals umgesetzt. (vr/cd)
HHLA setzt Sicherheitsmaßnahmen um
Gefahrenabwehrpläne im Hafen Hamburg genehmigt