Ratingen. Enttäuscht zeigt sich der Gesamtverband Autoteile-Handel GVA über die Entscheidung des Bundestags für ein Geschmacksmusterreformgesetz ohne die geforderte Reparaturklausel. Diese laut GVA "allein im Interesse der Automobilindustrie erfolgte Regelung" berge große Risiken für die unternehmerische Zukunft von Teileherstellern, Teilehändlern und freien Werkstätten. Es bleibe abzuwarten, ob sich die deutschen Autokonzerne an die rechtlich nicht verbindliche Zusage halten, Designrechte nicht gegen die alternativen Anbieter im freien Markt einzusetzen. Der GVA, so eine Verlautbarung der Verbandsspitze, werde nichts unversucht lassen, diese Entscheidung zu korrigieren. Konkret bedeute dies, auf die nächste Harmonisierungsrunde in der EU Einfluss nehmen zu wollen. (tp/gh)
GVA kritisiert Entscheidung zur Geschmacksmusterreform
Teilehändlerverband befürchtet Risiken für Hersteller, Händler und freie Werkstätten