Brüssel. Mit einem Maßnahmepaket will die Europäische Union dafür sorgen, dass ihre Fluggesellschaften in Drittstaaten künftig nicht mehr benachteiligt werden. Das Paket sieht unter anderem ein Mandat der Mitgliedstaaten für die EU-Kommission vor, damit sie Abkommen mit Drittstaaten aushandeln kann. Damit sollen "Bestimmungen der bestehenden bilateralen Abkommen, die mit dem EG-Vertrag unvereinbar sind, durch gemeinsame Standardklauseln ersetzt werden", heißt es in einer Erklärung der EU-Kommission. Außerdem könnten die Fluggesellschaften der Union europa- und weltweite Netze aufbauen, da die neuen Maßnahmen die in den meisten Abkommen enthaltenen Eigentümerklauseln beseitigten. Nun werde "endlich der Weg für den EU-Ministerrat frei, um dem Beginn von Verhandlungen mit den USA zuzustimmen, sagte EU-Verkehrskommissarin Loyola de Palacio. " Mit dem Maßnahmepaket soll die Unsicherheit beendet werden, die seit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 5. November 2002 über die Ungültigkeit der bilateralen "Open Skies"-Abkommen von acht EU-Staaten – darunter auch Deutschland – mit den USA herrscht. (vr/dw)
Grünes Licht für internationalen Luftverkehr
Schutz für europäische Fluggesellschaften vor Benachteiligung in Drittstaaten