Brüssel. Die termingerechte Einführung des digitalen EU-Fahrtenschreibers zur Kontrolle der Lenk- und Ruhezeiten von Berufskraftfahrern ab 5. August 2004 ist nach Ansicht der Geräteproduzenten in Frage gestellt. Sie halten die Frist zur Durchführung der notwendigen Arbeiten für zu kurz, um schon ein Jahr vorher – am 5. August dieses Jahres - die Bauartgenehmigung für den elektronischen Tachographen und seine Chipkarten zu bekommen. Ein für das Tacho-Dossier leitender Beamter der Generaldirektion Energie und Verkehr der EU-Kommission hält es aber für "sicher", dass die Industrie den Prototyp des international passgerechten (interoperablen) EU-Kontrollgerätes mit der erforderlichen Typenprüfung bis zum Jahresende fertig hat. Dann bliebe den EU-Staaten seiner Ansicht nach immer noch genügend zeitlicher Spielraum für den Einbau des Elektronikschreibers in neue Lkw und Busse. Sollten einige Unionsländer dies trotzdem bis zum Stichtag 5.8.2004 nicht schaffen, könnte die EU-Behörde ihnen nach Meinung des EU-Experten dafür mehr Zeit einräumen. Entschieden sei aber bisher nichts, betonte er. Die Gefahr einer Verspätung sei bislang "rein hypothetisch". Tritt dieser Fall ein, müsste die EU-Kommission eigentlich gemäß Tacho-Verordnung 2135/98 einen neuen Stichtag vorschlagen. Er wäre vom Europäischen Parlament und vom EU-Ministerrat zu bestätigen, was die Einführung des Tachos verzögern könnte. Um dies zu verhindern, könnte die EU-Kommission eine längere Übergangsfrist für die Verwirklichung der Tachographen-Verordnung gelten lassen. (vr/dw)
Fristgemäße Einführung des Digital-Tachos umstritten
Hersteller sind bei Bauartgenehmigungen für Tacho und Chipkarte in Verzug