Bis zum 25. August 2003 müssen alle Lackierbetriebe ihre Lackieranlagen bei der zuständigen Gewerbeaufsicht angemeldet haben. Für diese Anzeige hat die Fachgruppe Autoreparaturlacke im Verband der deutschen Lackindustrie e.V. ein Formular entwickelt, das sie online zur Verfügung stellt (http://www.praevention-online.de/news_r.htm?ZR_News02_030703). Weitere Informationen dazu unter http://www.autoreparaturlacke.de.
Frist für Lackierbetriebe läuft ab
28. Lösemittelverordnung: Anzeige von Lackieranlagen bis 25. 8. 2003