Paris. Wegen „Zweifeln an der Legitimität“ hat der Pariser Conseil d`Etat am 18. November einen zwei Wochen zuvor ergangenen Regierungserlass zur Kabotagepraxis in Frankreich bis zur Entscheidung in der Hauptsache suspendiert. Das oberste Verwaltungsgericht des Landes traf damit eine wichtige Vorentscheidung im Rahmen einer Klage, die der Verband der französischen Zuckerfabrikanten gegen die Verordnung erhoben hatte. Das Gericht bestreitet der Regierung das Recht, die Kabotagemöglichkeit per Verordnung einzugrenzen auf 10 aufeinander folgende Tage oder 15 Tage innerhalb eines Zeitraums von zwei Monaten. Das Transportministerium verwies in der Verhandlung darauf, dass die EU-Direktive 3118/93 eine Begrenzung durchaus zulasse. Auch nach einem Kommentar der Brüsseler Kommission vom 12. November herrscht jedoch immer noch wenig Klarheit in der Frage. Der französische Güterfernverkehrsverband Aftri befürchtet deshalb, dass sich die ausländischen Transportunternehmen zukünftig in dem Bereich um die Regeln gegen unlauteren Wettbewerb wenig scheren werden. Das berichtete L’Officiel des Transporteurs. (jb)
Frankreich lässt mehr Zeit für Kabotage
Oberstes Verwaltungsgericht bestreitet der Regierung das Recht, Kabotagefahrten einzugrenzen auf 10 aufeinander folgende Tage oder 15 Tage innerhalb von 2 Monaten