Förderpraxis für Kombinierten Verkehr in der Kritik

23.11.2004 16:00 Uhr

Der Bundesrechnungshof (BRH) hat dem Bundesverkehrsministerium eine wettbewerbsverzerrende und unwirtschaftliche Förderung im Kombinierten Verkehr (KV) vorgeworfen.

Berlin. In ihrem Jahresbericht kritisieren die Prüfer, der Bund fördere die Eisenbahnen des Bundes beim Bau von Umschlaganlagen durch eine vollständige Finanzierung der zuwendungsfähigen Baukosten deutlich höher als deren private Konkurrenten und verzerre damit den Wettbewerb. Die Umschlaganlagen ermöglichen den einfachen und schnellen Wechsel zwischen Lkw und Eisenbahn. Das Ministerium räumte ein, dass zugunsten gleicher Wettbewerbsbedingungen eine einheitliche Förderung des KV wünschenswert sei. Die unterschiedliche Förderung sei aber durch europarechtliche Vorschriften begründet. Gleichwohl stellte der BRH klar, dass die Wettbewerbsvorteile der Eisenbahnen des Bundes auch bei unterschiedlichen Rechtsgrundlagen abgebaut werden könnten. Die FDP-Bundestagsfraktion hat inzwischen eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung gerichtet und Auskunft über die Förderprogramme für den KV und die Gleisanschlussverkehre verlangt.

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