Wegen zu starker Lärmbelästigung müssen Flugrouten am größten deutschen Flughafen in Frankfurt möglicherweise erneut geändert werden. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel erklärte die erst im April 2001 geänderten Abflugrouten für Flüge Richtung Norden am Dienstag größtenteils für rechtswidrig. Binnen drei Monaten müsse das Luftfahrtbundesamt nun alternative Strecken prüfen. Bei der Festlegung der Routen seien die speziellen landschaftlichen Verhältnisse im nahen Taunus nicht ausreichend berücksichtigt worden, urteilten die Richter. Geklagt hatten sieben Gemeinden und vier Privatleute (AZ.: 2 A 1062/01 und 2 A 1569/01).
Die für die Erarbeitung der Routen zuständige Deutsche Flugsicherung kündigte an, die bemängelte Route unter Berücksichtigung der landschaftlichen Verhältnisse zu überprüfen. Wegen der komplexen Abflugverfahren am Frankfurter Flughafen bliebe aber kaum Platz für eine grundlegend andere Route, sagte Sprecherin Ute Otterbein. Andere Abflugrouten etwa über den Städten Mainz und Wiesbaden seien von dem Urteil nicht berührt. Für den Frankfurter Flughafen habe der Gerichtsentscheid keine unmittelbare Auswirkung, sagte der Sprecher der Fraport AG, Klaus Busch. Der geplante Ausbau und die Kapazitätserweiterung seien nicht berührt. "Es wird kein Flugzeug weniger starten als bisher." (vr/dpa)