Brüssel/Belgien. Die EU-Wettbewerbshüter haben der belgischen Regierung eine zweijährige Finanzhilfe für die Binnenschifffahrt erlaubt. Unterstützt werden damit Bau und Restaurierung von Flussschiffen, die zwischen den Häfen im belgischen Seebrügge und im niederländischen Vlissingen/Breskens verkehren. Außer dieser „Schifffahrt in Mündungsgebieten“ kann mit den Staatsgeldern auch die Aufnahme regelmäßiger Containerdienste auf Flüssen und Kanälen zwischen den flämischen Nordseehäfen und den Binnenhäfen im Hinterland – insbesondere in Flandern und im Rheintal – gefördert werden. Die Beihilferegelung gilt für 2006 bis 2008 und ist mit einem Subventionskorb von 6,24 Millionen Euro ausgestattet. Sie steht allen in Belgien tätigen EU-Transportunternehmen mit Linienverkehren offen. Nach Auffassung der EU-Kommission ist die Beihilfe mit dem EG-Vertrag vereinbar. (dw)
Finanzspritze für belgische Binnenschifffahrt genehmigt
Die EU-Wettbewerbshüter haben der belgischen Regierung eine zweijährige Finanzhilfe für die Binnenschifffahrt erlaubt