Der Präsident des Europäischen Gerichtshofes (EuGH), Gil Carlos Rodriguez Iglesias, hat am 30. Juli per einstweiliger Verfügung die geplante Teilsperrung der Inntal-Autobahn für Lkw mit bestimmten Gütern ausgesetzt. Am 27. August will er in der Rechtssache C-320/03 die gegnerischen Parteien Österreich und EU-Kommission, der Deutschland als "Streithelfer" zur Seite steht, anhören. Dann erlässt Rodriguez einen neuen Beschluss, der bis zum Urteil gilt. Es betrifft eine Verordnung der Tiroler Landesregierung vom 27. Mai. Danach sollte es auf einem Abschnitt der A 12 zwischen Kundl und Ampass ab 1. August ein Fahrverbot für Lkw geben, die Getreide, Rundholz, Kork, Baustahl, Erze, Steine, Erden, Kfz und Anhänger befördern. Die EU-Behörde klagte wegen Verletzung von Dienstleistungsfreiheit und freiem Warenverkehr sowie Diskriminierung ausländischer Tansporteure. Der EuGH-Chef teilt diese Bedenken. Durch sein Eingreifen will er irreparablen Schaden verhindern, da das Verbot für kleine Firmen das Aus bedeuten könnte. Nicht "Scharfmacherei", sondern nur "das Weiterarbeiten an umweltfreundlichen Verkehrskonzepten" bringe etwas, kommentierte der BGL in einer Pressemitteilung. (vr/dw)
EuGH-Chef stoppt Inntal-Fahrverbot
Am 27. August soll neuer Beschluss gefasst werden