EuGH-Anhörung zum Inntal-Fahrverbot

27.08.2003 17:38 Uhr

Wien: Sektorales Fahrverbot ist eine erforderliche Maßnahme

Luxemburg. Im Streit um die Rechtmäßigkeit eines sektoralen Lkw-Fahrverbotes auf der Inntal-Autobahn haben Österreich und die EU-Kommission am 27. August dem Präsidenten des Europäischen Gerichtshofes (EuGH), Gil Carlos Rodriguez Iglesias, in einer zweistündigen Anhörung ihre entgegengesetzten Positionen erläutert. Der EuGH-Chef hatte auf Antrag der EU-Behörde am 30. Juli per einstweiliger Verfügung die ab August geplante Teilsperrung der A 12 für Lkw mit bestimmten Gütern ausgesetzt, um einen nicht wieder gut zu machenden schweren Schaden für Transportbetriebe im Österreichverkehr zu verhindern. Diese Verfügung gilt bis zu einem weiteren Beschluss des Gerichtspräsidenten, den er nach der jetzigen mündlichen "Verhandlung des einstweiligen Rechtsschutzes" bis Ende September erlassen will und der bis zum Urteil in Kraft bleibt. In dieser Anhörung betonte die EU-Kommission, der Deutschland und Italien als "Streithelfer" assistierten, das geplante Beförderungsverbot für Getreide, Rundholz, Kork, Baustahl, Erze, Steine, Erden, Kfz und Anhänger auf dem A 12-Abschnitt zwischen Kundl und Ampass sei eine Verletzung der Dienstleistungsfreiheit nach EWG-Verordnung 881/92 und eine Behinderung des freien Warenverkehrs nach Artikel 28 des EG-Vertrages. Da die Fahrten mit Ausgangs- oder Zielpunkt in der Stadtgemeinde Innsbruck oder in den Bezirken Kufstein, Schwanz und Innsbruck-Land durch Sonderregelung von dieser Fahrsperre befreit seien, handele es sich zudem um eine Bevorzugung einheimischer und eine Diskriminierung ausländischer Fuhrunternehmen. Deshalb auch hatte die Kommission Österreich am 24. Juli verklagt (Rechtssache C-320/03). Für Wien dagegen ist die entsprechende Verordnung der Tiroler Landesregierung vom 27. Mai vereinbar mit EU-Recht. Sie stehe in Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften und den EU-Richtlinien über den Schutz der Luftqualität. Nach Meinung Österreichs sei es eine "erforderliche, verhältnismäßige und nicht diskriminierende Maßnahme". (vr/dw)

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