Luxemburg. Die EU-Verkehrsminister haben sich am vergangenen Freitag auf eine zeitlich begrenzte EU-Fahrerlaubnis geeinigt. Führerscheine, die nach Inkrafttreten der Richtlinie neu ausgestellt werden, sind dann für PKW-Fahrer alle zehn Jahre und für Berufskraftfahrer alle fünf Jahre zu erneuern. Dabei wird keine neue Fahrprüfung gefordert. Das Gesetz wird nicht rückwirkend gelten. Bundesverkehrsminister Manfred Stolpe stellte vor der Presse in Luxemburg klar: „Wer heute einen deutschen Führerschein besitzt, kann ihn lebenslang im gesamten EU-Raum nutzen. Es gibt weder einen Umtausch noch eine Befristung.“ Er zeigte sich erleichtert, dass die im Gesetzentwurf vorgeschlagenen diskriminierenden Auflagen für ältere Fahrer wie Gesundheitstests und ärztliche Augenkontrollen für Fahrer über 65 Jahre gestrichen wurden. Das Europäische Parlament muss den Beschluss noch bestätigen. (dw)
EU-Verkehrsminister wollen Führerschein auf Zeit
Dokumente die nach Inkrafttreten der Richtlinie ausgestellt werden, müssen für PKW-Fahrer alle zehn Jahre und für Berufskraftfahrer alle fünf Jahre erneuert werden – das EU-Parlament muss noch zustimmen