Ab Mitte 2009 müssen Einsteiger in den Beruf des Lkw-Fahrers und ab Mitte 2008 Busfahrerneulinge eine achtwöchige Grundausbildung von 280 Stunden absolvieren. So bestimmt es die jetzt verabschiedete Richtlinie zur EU-weiten obligatorischen Fahrerausbildung, die mit ihrer Veröffentlichung im EG-Amtsblatt rechtskräftig wird. Danach erhalten die EU-Staaten eine zweigeteilte Vorbereitungszeit für die Umsetzung der Bestimmungen: Sechs Jahre für Lkw-Fahrer und fünf Jahre für Buslenker. Jedes Unionsland kann entscheiden, ob es die Prüfung mit oder ohne vorherigen Unterricht durchführen will. Fahrer, die ihren Beruf beim Inkrafttreten der Richtlinie bereits ausüben, sind von der Grundausbildung befreit, müssen aber alle fünf Jahre eine Weiterbildung von 35 Stunden absolvieren. Dabei können moderne Fahrsimulatoren einbezogen werden. Informiert werden muss über die Transportkriminalität, um die eigene Sicherheit zu verbessern. Die Kandidaten können den EU-Staat ihrer Ausbildung nicht frei wählen. Er wird bestimmt von ihrem Wohnsitz oder vom Ort, an dem sich der Arbeitgeber niedergelassen hat. Damit soll Ausbildungstourismus und Sozialdumping verhindert werden. (vr/dw)
EU-Richtlinie zur Fahrerausbildung verabschiedet
Ab Mitte 2009 müssen Einsteiger in den Beruf des Lkw-Fahrers und ab Mitte 2008 Busfahrerneulinge eine achtwöchige Grundausbildung von 280 Stunden absolvieren.