EU-Regeln für bilaterale Luftfahrtverträge kommen

08.09.2003 12:44 Uhr

Verhandlungen der EU-Kommission mit USA über Open-Sky-Abkommen

Straßburg. Das Europäische Parlament hat eine Verordnung gebilligt, die den EU-Staaten Regeln für Luftverkehrsabkommen mit Drittländern vorschreibt. Auslöser dafür war ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom November 2002, das die Abkommen von Deutschland und sieben anderen Unionsländern mit den USA wegen EU-Rechtsverstoßes kippte. Danach erteilte der EU-Verkehrsministerrat der EU-Kommission das Mandat für Verhandlungen über ein Open-Sky-Abkommen EU-USA. Zugleich wurde ein Gesetzesrahmen vorgeschlagen, der für bilaterale Luftverträge von EU-Ländern mit Drittstaaten künftig die Einhaltung von EU-Recht garantieren soll. Der EU-Abgeordnete Ulrich Stockmann (SPD) ist zuversichtlich, dass auch der EU-Ministerrat dieser Verordnung zustimmt. Vorrang habe jedoch die schnelle Aushandlung eines transatlantischen Luftverkehrsbinnenmarktes EU-USA, der zu Vorteilen für Unternehmen und Kunden sowie zu "Milliardeneinsparungen" führe. (vr/dw)

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