Straßburg. Die LKW-Kabotage soll auf drei Fahrten in sieben Tagen begrenzt werden. Zwei Jahre nach Inkrafttreten der neuen Verordnung würden bereits sieben Kabotagetouren in sieben Tagen erlaubt und ab 2014 soll auch die letzte Beschränkung fallen und die totale Marktöffnung erreicht sein. Dafür hat sich das Europäische Parlament (EP) ausgesprochen, das heute auf seiner Straßburger Tagung einer Neufassung der EU-Regeln zur Berufszulassung für Straßentransportunternehmer sowie zum Marktzugang für den Güter- und Personenkraftverkehr in erster Lesung zustimmte. Klargestellt wurde per Definition der Begriff der Kabotage: Sie umfasse innerstaatliche Transportdienste in einem anderen EU-Land als dem der Niederlassung des Fuhrunternehmers. Verankert wurden auch Mindestanforderungen an die Zuverlässigkeit, finanzielle Leistungsfähigkeit und fachliche Eignung des Kraftverkehrsunternehmers sowie Bedingungen für seine betriebliche Niederlassung. Werden einem Unternehmer schwere Verstöße nachgewiesen, würde ihm seine Zuverlässigkeit aberkannt. Damit könnte er in keinem Land der Gemeinschaft weiterhin als Kraftverkehrsunternehmer arbeiten. Solche Versuche würden durch den vom EP-Plenum geforderten intensiven Austausch entsprechender Informationen zwischen den Mitgliedsstaaten verhindert. Sie haben zur Erfassung ihrer zugelassenen Unternehmen nationale Elektronikregister einzurichten, die grenzüberschreitend zu vernetzen sind. Die EU-Kommission hofft darauf, dieses System ab 2013 einsetzen zu können und darin ab 2015 auch massive Rechtsverletzungen aufzunehmen. Geregelt wird, unter welchen Umständen ein Unternehmen einen Verkehrsleiter beschäftigen kann. Das Doppeldossier war von der Tagesordnung des EP-Aprilplenums auf die Mai-Tagung verschoben worden, weil der EU-Verkehrsministerrat das Parlament um mehr Zeit zur Annäherung der Positionen beider Seiten gebeten hatte. (dw)
EU-Parlament will Lastwagenverkehr liberalisieren
Die EU-Institution will das Kabotageverbot ab 2014 vollständig abschaffen