Brüssel. Nach jahrelangem Tauziehen konnten sich die EU-Justizminister jetzt in Brüssel auf eine EU-weite gegenseitige Anerkennung von Geldbußen ab 70 Euro einigen. Grenzüberschreitend geahndet werden 39 Straftaten, zu denen auch die Verletzung von Verkehrsregeln gehört. Damit werden Strafzettel für Vergehen im Straßenverkehr künftig unionsweit gültig. In einem "Rahmenbeschluss" wird darauf verwiesen, dass davon auch Verstöße gegen die Lenk- und Ruhezeiten sowie gegen das Gefahrgutrecht betroffen sind. Der Polizei und Justiz eines EU-Staates wird es nun möglich, auf ihrem Territorium begangene Rechtsverstöße im EU-Wohnsitzland des Verkehrssünders ahnden zu lassen. So können künftig deutsche Behörden Bußgelder von deutschen Lkw-Fahrern eintreiben, die auf spanischen Straßen zu schnell gefahren sind oder die EU-Sozialbestimmungen nicht eingehalten haben. Die Regelung gilt frühestens ab nächstem Jahr. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries kündigte vor der Presse in Brüssel eine Initiative Deutschlands an, die in allen Unionsländern zu Einrichtungen wie dem Flensburger Verkehrszentralregister führen soll. Allerdings müssten diese elektronischen Kateien kompatibel sein, sagte Zypries. (vr/dw)
EU-Minister einig über EU-weite Bußgelder
Deutsche Behörden kassieren bei deutschen Lkw-Fahrern für Verkehrsverstöße im EU-Ausland