EU kritisiert deutsche Führerscheinrichtlinien

12.05.2005 14:15 Uhr

Bestimmte Regelungen zum Führen von leichten LKW betroffen

Luxemburg/Brüssel. Deutschland muss seine Praxis bei der Vergabe und Anerkennung von Führerscheinen voraussichtlich ändern. Der Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg kritisierte am Donnerstag bestimmte Regelungen zum Führen von Bussen und leichten Lastzügen. Sie verstießen gegen die europäische Führerscheinrichtlinie. Unzulässig seien auch die obligatorische Registrierung und die Umtauschpflicht für Führerscheine, die in anderen Mitgliedstaaten ausgestellt seien. Nun müssen die EuGH-Richter endgültig über den Fall entscheiden. Ihr Urteil wird in einigen Monaten erwartet. In der Regel folgen die Luxemburger Richter dem Gutachten des Generalanwalts. Nach Ansicht von Generalanwalt Philippe Léger hat die Bundesrepublik in insgesamt fünf Punkten gegen das EU-Gesetz verstoßen. Es sei unzulässig, dass in Deutschland schon 17-Jährige im Rahmen einer Ausbildung zum Berufskraftfahrer leichtere Lastwagen und Lastzüge bis zu 12 Tonnen (Klassen C1 und C1E) fahren dürfen. Nicht zulässig sei zudem, dass Inhaber von Führerscheinen der Klassen C1E und D (Busse) auch Busse mit großen Anhängern (DE) lenken und Lastwagenfahrer ans Steuer von Bussen ohne Fahrgäste dürften. (dpa)

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