Brüssel. Die EU-Kommission hat am Donnerstag gedroht, im Falle von Störungen des EU-Verkehrsmarktes bei der deutschen Mauteinführung zusätzlich zum eingeleiteten Prüfverfahren über die Rechtmäßigkeit geplanter Mautkompensationen ein "separates Vertragsverletzungsverfahren" gegen die Bundesrepublik zu eröffnen. Mit Nachdruck wies heute der Sprecher von EU-Verkehrskommissarin Loyola de Palacio, Gilles Gantelet, in Brüssel darauf hin, dass die deutschen Mautpläne nicht nur mit den Rechtsregeln des EG-Vertrages, sondern auch mit den Bestimmungen der geltenden Eurovignetten-Richtlinie 1999/62 konform sein müssten. Das betreffe insbesondere die dort fixierten Prinzipien, dass ein Mautsystem nicht zur Diskriminierung anderer Transporteure und zu keiner Beschränkung des freien Warenverkehrs im EU-Binnenmarkt führen dürfe. Die EU-Kommission sei verpflichtet, dies auch im Falle der beabsichtigten Berliner Wegekostenambitionen zu prüfen, heißt es in einer Mitteilung von Gantelet. So habe nun auch die Kommission Sorge um die ordnungsgemäße praktische Einführung des Mautsystems. Sie bezweifele, dass durch den Mangel an Mauterfassungsgeräten deren Bedarf bei allen EU-Nutzern der deutschen Autobahnen bis zum 31. August befriedigt werden könne. Sollte dieses Dilemma entgegen Artikel 28 des EG-Vertrages zu Störungen im EU-Gütertransport führen, "behält sich die Kommission das Recht vor, ein separates Vertragsverletzungsverfahren zu eröffnen". (vr/dw)
EU-Kommission droht Deutschland mit Maut-Vertragsverletzungsverfahren
Mögliche Einschränkungen des freien Warenverkehrs durch OBU-Mangel im Visier