Die EU-Kommission hat heute entschieden, Österreich wegen des geplanten sektoralen Lkw-Fahrverbotes auf einem Abschnitt der Inntal-Autobahn vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zu verklagen. Zugleich will sie vom EuGH-Präsidenten eine einstweilige Verfügung erwirken, die die ab 1. August beabsichtigte Teilsperrung der Autobahn A 12 für Lkw mit bestimmten Gütern verhindert, erklärte EU-Verkehrskommissarin Loyola de Palacio vor der Presse in Brüssel. Sie bezeichnete das Verbot als "hochdiskriminierende Maßnahme", die "nicht EU-vertragskonform" sei. Die EU-Behörde sieht darin eine Verletzung der Dienstleistungsfreiheit nach EWG-Verordnung 881/92 über den EU-Marktzugang und eine Behinderung des freien Warenverkehrs laut Artikel 28 des EG-Vertrages. Da die Fahrten mit Ausgangs- oder Zielpunkt in der Stadtgemeinde Innsbruck oder in den Bezirken Kufstein, Schwanz und Innsbruck-Land von der dortigen allgemeinen Fahrsperre ausgenommen seien, handele es sich zudem um eine Bevorzugung einheimischer und eine Diskriminierung ausländischer Fuhrunternehmen, tadelte die Kommissarin. Die Kommission hatte Wien zwei Möglichkeiten der Rechtfertigung gegeben, die beide als "unzureichend" bewertet wurden. Die Tiroler Landesregierung hatte am 27. Mai eine Verordnung erlassen, nach der auf der Inntal-Autobahn zwischen Kundl und Ampass für Lkw über 7,5 Tonnen ab August ein Fahrverbot besteht, wenn folgende Waren befördert werden: Getreide, Rundholz und Kork, Eisen- und Nichteisenerze, Steine, Erden und Aushub, Kraftfahrzeuge und Anhänger sowie Baustahl. Nach einer Welle von Protesten und Beschwerden aus dem europäischen Fuhrgewerbe eröffnete die EU-Kommission am 25. Juni ein Vertragsverletzungsverfahren.(vr/dw)
EU-Klage gegen Österreich wegen Inntal-Fahrverbot
De Palacio: Sektorales Fahrverbot der Tiroler ist "hochdiskriminierende Maßnahme und "nicht EU-vertragskonform"