Erste Urteile: Mautpreller finden keine Gnade

06.09.2005 15:30 Uhr

Bußgeldprozesse in Köln: 14 Einsprüche abgewiesen – nur ein Fahrer konnte Bußgeld drücken

Köln. Gut acht Monate nach Einführung der LKW-Maut haben Mautpreller in den ersten Bußgeldprozessen keine Gnade vor Gericht gefunden. Grundsätzlich müssten Lastwagenfahrer auf das Internet oder Automaten an Tankstellen oder Raststätten ausweichen, wenn ihr Mautgerät an Bord des LKW nicht funktioniere, urteilte Amtsrichter Guido Romeleit. Auch Anfängerfehler ließ er als Grund nicht gelten. Keiner der 15 Einsprüche, über die am Dienstag vor dem Kölner Amtsgericht verhandelt wurde, hatte vollen Erfolg. Nur in einem Fall wurde das Bußgeld reduziert, und zwar von 150 auf 75 Euro. Auf den 12.000 Autobahnkilometern in Deutschland überwachen 300 Kontrollbrücken und 280 mobile Maut-Teams den Lastwagenverkehr. Wer beim Mautprellen erwischt wird, muss ein Bußgeld zwischen 75 Euro und im Wiederholungsfall bis zu 20.000 Euro zahlen. Dagegen können die Fahrer Einspruch beim Kölner Bundesamt für Güterverkehr einlegen. Weist es den Einspruch zurück, geht der Fall an das Kölner Amtsgericht. Es rechnet in den nächsten Jahren mit mehr als 10.000 Mautprozessen. Am Dienstag waren 15 Fahrer vorgeladen. Sechs von ihnen erschienen nicht, ihre Einsprüche wurden deshalb automatisch verworfen. Ein Fahrer, der bei Saarbrücken beim Fahren ohne Maut erwischt worden war, machte geltend, seine On-Board-Unit, das Maut-Anmeldegerät im Lastwagen, habe bei der Einreise aus Frankreich nicht reagiert. Gegen das Bußgeld von 150 Euro hatte er deshalb Einspruch eingelegt. Amtsrichter Romeleit wies ihn auf die Pflicht hin, bei technischen Problemen auf Internet oder Automaten auszuweichen, unterstellte aber keinen Vorsatz, sondern nahm Fahrlässigkeit an. Das Bußgeld reduzierte sich dadurch von 150 auf 75 Euro. „Die Fahrer sind immer die Dummen“, sagte der betroffene 52 Jahre alte Lkw-Fahrer nach dem Urteil. Ein Anwalt sagte, sein Mandat habe bei seiner ersten mautpflichtigen Fahrt einen Fehler gemacht und die falsche Schadstoffklasse eingetippt. Deshalb solle der Richter Gnade vor Recht ergehen lassen. Romeleit lehnte das ab, weil alle Mautpreller gleich behandelt werden müssten. Zwei andere Fahrer überzeugte der Richter, dass es besser sei, die Einsprüche zurückzunehmen. Einer von ihnen hatte drei Achsen statt der tatsächlichen fünf bei der Mautanmeldung angegeben. In allen anderen Fällen wurden die Einsprüche zurückgewiesen. (dpa)

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