Frankfurt/Main. Das Frankfurter Landgericht hat einseitige Vertragsänderungen des Internet-Providers T-Online für rechtswidrig erklärt. Für eine wirksame Änderung reiche es nicht aus, dass der Kunde auf eine E-Mail über die veränderten Vertragsbedingungen nicht geantwortet habe, erklärte das Gericht in einem am Freitag veröffentlichten Urteil (Az.: 2-03 O 352/05). Das Unternehmen hatte seine DSL-Kunden eine sechswöchige Widerspruchsfrist gesetzt, nach der ungüstigere Kündigungskonditionen in Kraft treten sollten. "Schweigen im Rechtsverkehr bedeutet grundsätzlich Ablehnung eines Vertragsangebots. Gleiches gilt für den hier vorliegenden Fall des Angebots einer Vertragsänderung", erklärten die Frankfurter Richter. Geklagt hatte die Zentrale zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. T-Online hat gegen die Entscheidung Berufung beim Oberlandesgericht eingelegt. (dpa/aru)
Einseitige Vertagsänderung per E-Mail nicht rechtens
Ein Internet-Provider darf nicht per E-Mail den Vertrag ändern und das darauf folgende Schweigen des Kunden als Zustimmung werten