Per sofortigem Beschluss des Landgerichts Bremen sei es der JAS untersagt bis zum 31. Dezember 14 EGL-Mitarbeiter aus dem Bereich Seefracht zu beschäftigen sowie im Geschäftsverkehr damit zu werben, dass in der JAS-Niederlassung Bremen EGL-Mitarbeiter tätig seien. Die einstweilige Verfügung bilde den Auftakt einer Prozessserie, in der EGL das Unternehmen JAS auf Schadenersatz wegen "unlauteren Ausspannens von Beschäftigten" verklagen werde. Nach Darstellung von EGL gestalte ich der Sachverhalt wie folgt: 14 Mitarbeiter aus dem Bereich Seefracht hatten vor einiger Zeit – teilweise gleichzeitig, teilweise in kurzem Abstand zeitversetzt – gekündigt. Vor einer Woche ließ die JAS Forwarding verlautbaren, ihr Seefrachtgeschäft in Deutschland kräftig ausbauen und dazu abgeworbene EGL-Mitarbeiter in die Bremer JAS-Niederlassung einsetzen zu wollen. EGL vermutet dahinter eine gezielte Abwerbeaktion, die absichtliche Schädigung des Unternehmens sowie den Versuch, das Know-how von EGL abzuschöpfen. Die einstweilige Verfügung des Landgerichts Bremen hat vorläufigen Charakter. JAS kann hiergegen noch Rechtsmittel einlegen, muss sie jedoch ab sofort zunächst einmal beachten. Andernfalls drohen JAS Ordnungsgelder.
EGL bremst JAS wegen unlauteren Ausspannens von Beschäftigten
Der EGL Eagle Global Logistics, mit Deutschlandsitz in Kelsterbach bei Frankfurt, hat Ende August dieses Jahres eine einstweilige Verfügung gegen die JAS Forwarding, Mörfelden-Walldorf, erwirkt, teilt der Logistikdienstleister mit.