Damit stellen nach Ansichten des Ministeriums die in dem Ausschuss vertretenen Unternehmen des Handels und der Industrie eine entscheidende Weiche für den Start des bundesweit einheitlichen Pfand am 1. Oktober. Dieser sei nicht gefährdet. Und auch das Bundesumweltministerium zieht seine Lehre aus den Querelen um das Dosenpfand. Um künftig Rechtssicherheit bei der Abgrenzung zwischen kartellrechtlichen Vorschriften und abfallrechtlichen Verpflichtungen zu schaffen, möchte das Ministerium das Kreislaufwirtschaftssystem ändern. Eigenen Angaben zufolge soll damit klargestellt werden, dass Vereinbarungen von Herstellern und Vertreibern, die der Aufbau des Pfandsystems notwendig macht, nicht zugleich vom Kartellamt verboten sind.
Dosenpfand: Erneutes Vergabeverfahren für Clearingstelle
Die Bedenken des Bundeskartellamts am Verfahren zur einheitlichen Durchsetzung des Dosenpfands haben Wirkung gezeigt. Wie das Bundesumweltministerium mitteilte, hat sich der Exekutivausschuss Pfandsystem dazu durchgerungen, das Verfahren zur Vergabe einer bundesweiten Pfand-Clearingstelle innerhalb der nächsten vier Wochen zu wiederholen.