Berlin. Um rechtliche Probleme zu vermeiden, sollten alle Betriebe umgehend Beschwerdestellen einrichten, riet der DIHK am Donnerstag in Berlin. Laut Gesetz muss ein Ansprechpartner für Beschwerden benannt werden. Das lange umstrittene Gleichbehandlungsgesetz ist am Donnerstag im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und tritt damit knapp drei Wochen später als geplant und trotz einiger redaktioneller Mängel am Freitag in Kraft. Das Gesetz setzt Richtlinien der EU um und sieht vor, dass im Arbeits- und Zivilrecht niemand aus Gründen der Rasse, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität diskriminiert werden darf. Der DIHK befürchtet negative Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt und Unsicherheiten bei Stellenausschreibungen, Bewerbungsgesprächen und Kündigungen. "Vor allem werden die Chancen derer verringert, die dringend einen Arbeitsplatz suchen. Denn die Folge wird sein, dass sich die Unternehmen bei Neueinstellungen zurückhalten werden", meinte DIHK-Hauptgeschäftsführer Martin Wansleben.
DIHK: Firmen müssen sich auf Antidiskriminierungsrecht vorbereiten
Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) hat die Unternehmen in Deutschland aufgerufen, sich auf das neue Antidiskriminierungsrecht einzustellen.